Daten

Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten in Artikel 11 zur Erhebung und Veröffentlichung von statistischen Daten.

In den Erläuterungen zu Artikel 11 der Konvention wird ausgeführt, dass zwar die Auswahl der Datenkategorien den Mitgliedstaaten überlassen wird, als Mindeststandard sollte Daten jedoch anhand der nachfolgenden Faktoren erhoben werden:

  • Geschlecht
  • Alter
  • Art der Gewalttat
  • Beziehungsverhältnis von Opfer und Täter oder Täterin
  • geographische Eingrenzung

Darüber hinaus werden die Vertragsstaaten ermutigt, in regelmäßigen Abständen Prävalenzstudien durchzuführen.