Gewalt gegen Frauen

Die Istanbul-Konvention ist gemäß Artikel 2 auf alle Formen der Gewalt gegen Frauen anzuwenden und beschreibt genderbasierte Gewalt explizit als Menschenrechtsverletzung und Folge von struktureller Diskriminierung.

Sie umfasst daher physische, psychische und sexuelle Gewaltformen, wie sie sich unter anderem bei häuslicher Gewalt, Stalking, sexueller Belästigung, Vergewaltigung, Zwangsverheiratung, und Genitalverstümmelung manifestieren.

Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, weitreichende Maßnahmen zu setzen und zu koordinieren und nachhaltig gegen genderbasierte Gewalt vorzugehen. Dies umfasst sowohl die allgemeine Gleichstellung als auch spezifische Präventionsarbeit, den Schutz der Opfer und die wirksame Strafverfolgung.

Einen breiten Überblick über die in Umsetzung der Istanbul-Konvention gesetzten Maßnahmen gibt der 1. Staatenbericht Österreichs an GREVIO.

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