Istanbul-Konvention
Vorgeschichte
Der Europarat setzt bereits seit den 1990er Jahren Initiativen zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Unter anderem hat er 2002 Empfehlungen zum Schutz von Frauen vor Gewalt erarbeitet und von 2006-2008 eine europaweite Kampagne durchgeführt.
Das Ende der Kampagne wurde von dem Beschluss gekrönt, eine Konvention auszuarbeiten, die alle Formen von Gewalt gegen Frauen umfasst. Auch Österreich hat sich in die zweijährigen Verhandlungen des Vertragstextes intensiv eingebracht.
Istanbul-Konvention
Am 11. Mai 2011 wurde das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von 13 Staaten in Istanbul unterzeichnet – und trägt daher den Kurztitel Istanbul-Konvention. Österreich hat die Konvention in Istanbul mitunterzeichnet und bereits am 14. November 2013 ratifiziert. Sie trat am 1. August 2014 in Kraft.
Damit wurde das bisher weitreichendste international rechtsverbindliche Instrument im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen geschaffen. Die Konvention umfasst alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und ermutigt die Vertragsstaaten, die Bestimmungen auch auf Männer und Kinder anzuwenden, die Opfer von häuslicher Gewalt werden.
Ziel der Konvention ist es, den Schutz von Frauen vor genderspezifischer Gewalt in Europa zu verbessern und gemeinsame Mindeststandards zu schaffen.
Zentrale Inhalte
Die Istanbul-Konvention beschreibt Gewalt gegen Frauen explizit als Menschenrechtsverletzung und Folge von struktureller Diskriminierung und verpflichtet die Vertragsstaaten daher auch zur umfassenden Gleichstellung.
Damit zusammenhängend definiert sie "Gender" nicht nur als biologisches Geschlecht, sondern auch als ein durch die Zuschreibung von Rollen und Verhaltensmustern gesellschaftlich entwickeltes soziales Geschlecht.
Die Konvention enthält Verpflichtungen zur koordinierten Vorgangsweise bei der Gewaltprävention, beim Opferschutz, bei der Strafverfolgung und bei der Datensammlung. Überdies verpflichtet die Konvention ausdrücklich zur diskriminierungsfreien Umsetzung sämtlicher Maßnahmen und trägt dem Umstand Rechnung, dass es besonderer Maßnahmen für besonders vulnerable Gruppen bedarf.
Für die Überwachung der Umsetzung der Verpflichtungen sieht sie ein umfassendes Monitoring vor.
Konventionstext und weiterführende Informationen
- Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie Erläuterungen, 2011 (PDF)
- Informationen des Europarates zur Konvention (Englisch)
- Aktueller Stand der Unterzeichnungen und Ratifizierungen (Englisch)
- Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zum Schutz von Frauen vor Gewalt vom 30. April 2002 (PDF, 379 KB)
- Kampagne des Europarates 2006-2008 (Englisch)