Koordinierung
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten bei der Umsetzung koordiniert vorzugehen. Diese Verpflichtung umfasst ein nationales Konzept im Sinne einer ganzheitlichen Antwort auf genderbasierte Gewalt und die Einrichtung von zumindest einer Koordinierungsstelle.
Sowohl die Nationale Koordinierungsstelle "Schutz von Frauen vor Gewalt" als auch die Interministerielle Arbeitsgruppe "Schutz von Frauen vor Gewalt" (kurz IMAG Gewaltschutz) wurden als solche Koordinierungsinstrumente eingerichtet.
Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung bedürfen jedoch einer Fülle von Maßnahmen, die in die Zuständigkeit unterschiedlicher Ministerien und auch der Bundesländer fallen. Dies zeigt sich ganz deutlich bei einem Blick in den 1. Staatenbericht Österreichs an GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence).
Gezielte Koordinierungsmaßnahmen sind jedoch auch bei einer föderalen Struktur notwendig und möglich und werden auf verschiedenen Ebenen gesetzt.
Neben der Koordinierung der Berichterstattung an GREVIO werden hier bundesweite Koordinierungsmaßnahmen und Nationale Aktionspläne dargestellt: