Staatenprüfung Istanbul-Konvention
Monitoring nach der Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention sieht in Kapitel IX einen umfassenden Überwachungsmechanismus für die Umsetzung der Verpflichtungen vor.
GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence), ein unabhängiges Gremium von Expertinnen und Experten, nimmt bei der Überprüfung eine zentrale Rolle ein. Seine Mitglieder werden vom Vertragsstaatenkomitee für jeweils 4 Jahre gewählt.
Basis der Evaluierung durch GREVIO ist ein Fragebogen, der den Vertragsstaaten zur Beantwortung übermittelt wird. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, diesen und jedes weitere Informationsersuchen zu beantworten. Zusätzlich kann GREVIO bei Einrichtungen der Zivilgesellschaft Informationen einholen und bei Bedarf auch Länderbesuche durchführen.
Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem Bericht samt Schlussfolgerungen zusammengefasst und dem jeweiligen Vertragsstaat zur schriftlichen Stellungnahme übermittelt. Der GREVIO-Bericht und die Stellungnahme des Vertragsstaates werden schließlich dem Vertragsstaatenkomitee übermittelt.
Das Vertragsstaatenkomitee kann auf Basis dieser Dokumente Empfehlungen an den Vertragsstaat aussprechen, gegebenenfalls mit Festlegung einer Umsetzungsfrist.
Der Vertragsstaat ist weiters verpflichtet, den GREVIO-Bericht an sein nationales Parlament zu übermitteln.
Staatenprüfung Österreichs
Österreich und Monaco sind die ersten beiden Länder, die beginnend mit März 2016 einer Evaluierung unterzogen wurden. Diese erste Evaluierung umfasst die gesamte Konvention, für die GREVIO einen sehr umfangreichen Fragenkatalog erarbeitet hat.
Neben der Beantwortung des bereits erwähnen Fragebogens waren ein Dialog mit GREVIO in Straßburg sowie Fachgespräche zur Klärung offener Fragen im Rahmen eines Länderbesuchs im Dezember 2016 zu führen. Die Koordinierung des gesamten Prozesses erfolgte durch die Nationale Koordinierungsstelle "Schutz von Frauen vor Gewalt".
GREVIO hat darüber hinaus auch Einrichtungen der Zivilgesellschaft zu einem schriftlichen Bericht aufgefordert und im Rahmen des Länderbesuchs getroffen.
Auf Basis dieser gesammelten Informationen hat GREVIO im Sommer 2017 seinen Bericht samt Schlussfolgerungen erstellt, zu dem Österreich Stellung genommen hat. Beide Dokumente wurden am 27. September 2017 veröffentlicht und auch dem österreichischen Parlament übermittelt.
Die Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitees wurden abschließend mit Jänner 2018 veröffentlicht.
Über die Umsetzung dieser Empfehlungen legte Österreich dem Europarat Anfang März 2021 einen Umsetzungsbericht vor.
Berichte und Stellungnahmen
Der Staatenbericht, die Stellungnahmen und Empfehlungen aus der 1. Staatenüberprüfung sind in Deutsch, Englisch und als barrierefreie Dokumente hier abrufbar:
Istanbul Konvention Gewalt gegen Frauen, Staatenberichte (Bundeskanzleramt)