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Nationale Koordinierungsstelle "Schutz von Frauen vor Gewalt"

Artikel 10 der Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Einrichtung von zumindest einer offiziellen Koordinierungsstelle. In Umsetzung dieser Verpflichtung hat Österreich im Sommer 2015 die Nationale Koordinierungsstelle "Schutz von Frauen vor Gewalt" eingerichtet. Abteilung III/4 Gewaltprävention und Gewaltschutz im Bundeskanzleramt nimmt die Funktion dieser Koordinierungsstelle gemäß Art. 10 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wahr.

Zentrale Aufgaben der Nationalen Koordinierungsstelle:

Interministerielle Arbeitsgruppe "Schutz von Frauen vor Gewalt"

Ebenfalls in Umsetzung der Verpflichtung nach Artikel 10 der Istanbul-Konvention wurde die Interministerielle Arbeitsgruppe "Schutz von Frauen vor Gewalt" (kurz IMAG Gewaltschutz) eingerichtet.

Zentrale Aufgaben der Interministeriellen Arbeitsgruppe sind die Gewährleistung von Fachaustausch, die Koordinierung von Maßnahmen und die Unterstützung ihrer Umsetzung.