Forschung

Artikel 11 der Istanbul-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, in regelmäßigen Abständen bevölkerungsbezogene Studien durchzuführen, um die Verbreitung und Entwicklung aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt zu bewerten.

Die Nationale Koordinierungsstelle beauftragt nicht nur selbst Studien zur Forschungszwecken, sondern sammelt auch öffentlich verfügbare, inhaltlich relevante Studien sowie Factsheets und Leitfäden auf nationaler sowie internationaler Ebene.