Daten
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten in Artikel 11 zur Erhebung von statistischen Daten und überlässt ihnen dabei die Wahl der verwendeten Datenkategorien.
In den Erläuterungen zur Konvention wird jedoch ausgeführt, dass als Mindeststandard folgende Faktoren erhoben werden sollten:
- Art der Gewalttat
- Geschlecht
- Alter und
- Beziehungsverhältnis von Opfer und Täter oder Täterin sowie
- eine geographische Eingrenzung
Überdies werden die Vertragsstaaten ermutigt, in regelmäßigen Abständen Prävalenzstudien durchzuführen.
Die gesammelten Daten sollen schließlich in aufbereiteter Form der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Eine Aufgabe, die unter anderem von der Nationalen Koordinierungsstelle nach Artikel 10 wahrzunehmen ist.
Datenquellen Österreich
Daten werden auf unterschiedliche Weise erhoben und von verschiedenen Stellen erfasst. Folgende Datenquellen sind im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen von besonderer Relevanz:
- Prävalenzstudien
- Polizeidaten
- Justizdaten
- Daten spezifischer Hilfseinrichtungen
- Daten der Gleichbehandlungskommissionen