Qualitätsstandards für Schutzunterkünfte: Orientierung für mehr Sicherheit und Qualität in ganz Österreich
Schutzunterkünfte sind eine zentrale Säule des österreichischen Gewaltschutzsystems: Sie bieten Frauen und ihren Kindern einen sicheren Wohnort sowie Beratung und Betreuung. Im Jahr 2025 wurden österreichweit 2.295 Frauen und 2.151 Kinder in Schutzunterkünften betreut. Mit dem Dokument „Qualitätsstandards für Schutzunterkünfte in Österreich“ liegt erstmals eine bundesweit abgestimmte Darstellung bestehender Standards vor.
Gemeinsame Standards trotz unterschiedlicher Landesregelungen
Unter dem Begriff Schutzunterkünfte werden Frauenhäuser und Übergangswohnungen zusammengefasst. Frauenhäuser sind für Frauen und Kinder mit hohem Sicherheitsbedarf geeignet. Sie verfügen über umfassende Sicherheits-, Schutz-, Beratungs- und Betreuungskonzepte und können auch Hochrisikofälle aufnehmen. Übergangswohnungen richten sich demgegenüber an Frauen und Kinder, die weiterhin Unterstützung und geschützten Wohnraum benötigen, deren Gefährdungslage aber keine Unterbringung in einem Frauenhaus erfordert oder nicht mehr erfordert.
Die Bereitstellung und Finanzierung von Schutzunterkünften fallen in Österreich in die Zuständigkeit der Bundesländer. Dementsprechend unterscheiden sich die rechtlichen Grundlagen, die Finanzierungsmodelle, die Trägerorganisationen und die konkrete Ausgestaltung der Einrichtungen teilweise deutlich voneinander. Das Dokument möchte daher aufzeigen, welche gemeinsamen Qualitätsstandards bundesweit bereits bestehen. Es bietet eine wichtige Orientierung für die Praxis und kann bei der Planung und Ausgestaltung neuer Schutzunterkünfte unterstützen.
Zusammenarbeit zwischen Ländern, Praxis und Bund
Die Qualitätsstandards wurden von einer bundesweiten Steuerungsgruppe unter Leitung der Nationalen Koordinierungsstelle „Gewalt gegen Frauen“ im Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung erarbeitet. Der Steuerungsgruppe gehören Vertreter:innen aller neun Landesverwaltungen an. Darüber hinaus wurden Vertreter:innen der Schutzunterkünfte aus allen Bundesländern in den Erarbeitungsprozess eingebunden.
Ein besonderer Dank gilt daher den Landesverwaltungen sowie den Vertreter:innen der Schutzunterkünfte für ihre fachliche Expertise, die konstruktive Zusammenarbeit und ihr großes Engagement bei der Erarbeitung des gemeinsamen Dokuments.
Was umfassen die Qualitätsstandards?
Die Qualitätsstandards betreffen alle wesentlichen Bereiche der Arbeit von Schutzunterkünften: von der Aufnahme über die Unterkunft, Sicherheitsmaßnahmen, Beratung und Betreuung bis hin zu Dokumentation und Datenschutz. Für Frauenhäuser bestehen aufgrund ihrer Hochrisikoeignung besonders hohe Sicherheitsanforderungen, wie etwa die Durchführung von Gefährdungseinschätzungen sowie 24-Stunden Anwesenheit oder Erreichbarkeit des Personals.
Weitere Standards betreffen die Qualifikation des Personals, regelmäßige Fort- und Weiterbildungen, Supervision sowie Kooperation unter anderem mit Gewaltschutzzentren, Polizei, Kinder- und Jugendhilfe, Gerichten, Schulen und Gesundheitseinrichtungen.
Daten als Basis für besseren Gewaltschutz
Einheitliche und vergleichbare Daten sind wichtig, um den Bedarf an Schutzplätzen besser einschätzen und Angebote gezielt planen oder ausbauen zu können. Lange Zeit war eine österreichweite Datenerhebung schwierig, weil kein einheitliches Verständnis des Begriffs „Schutzunterkunft“ bestand.
Seit 2024 gibt es eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise zur Datenerhebung, welche bereits für die Daten des Jahres 2023 angewandt werden konnte. Die von den Ländern bereitgestellten Daten werden von der Nationalen Koordinierungsstelle „Gewalt gegen Frauen“ aufbereitet und auf ihrer Website veröffentlicht.
Weiterführende Informationen:
- Qualitätsstandards für Schutzunterkünfte in Österreich, 2026 (PDF, 1 MB)
- Österreichweite Hilfsangebote bei Gewalt gegen Frauen
- Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung (FSchVE)
- Daten zu Schutzunterkünften