CoP-Empfehlungen an Österreich

Am 5. Juni 2025 wurden in Straßburg die Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention in Österreich angenommen. Mit der offiziellen Annahme dieser Empfehlungen bekräftigt Österreich den Willen, die Empfehlungen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten umzusetzen.

Eine bedeutende Aufgabe des Ausschusses der Vertragsparteien („Committee of the Parties“ – CoP) besteht darin, die Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention formell anzunehmen. Bei diesen Empfehlungen handelt es sich um die vordringlichsten bzw. zentralsten Schlussfolgerungen des jeweiligen GREVIO-Berichts. Im Rahmen der 2 Mal jährlich stattfindenden CoP-Sitzungen erhalten die Vertragsstaaten die Möglichkeit, sich zu den Empfehlungen zu äußern, bevor sie im Konsens verabschiedet werden. Mit der Annahme beginnt eine definierte Umsetzungsfrist, innerhalb derer ein ausführlicher Umsetzungsbericht an den Europarat zu legen ist.

Österreich hat die offiziellen Empfehlungen am 5. Juni 2025 erhalten. Die nun angenommenen Empfehlungen der sogenannten „thematischen Evaluierungsrunde“ dienen als maßgebliche Grundlage für künftige Maßnahmen. Österreich ist damit aufgefordert, bestehende Strukturen und Angebote zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt kritisch zu überprüfen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Zu den zentralen empfohlenen Aktionsbereichen zählen u.a.:

  • Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplanes
  • Intensivierung von Bewusstseinsbildung und Präventionsmaßnahmen zu sexueller Gewalt
  • Einrichtung zusätzlicher Krisenzentren für Betroffene sexueller Gewalt
  • weiterer Ausbau von Schutzunterkünften
  • stärkere Einbeziehung des Gesundheitswesens und der Familiengerichte in Kooperationsstrukturen
  • Maßnahmen im Bereich von Aus- und Fortbildungen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten
  • Optimierung der Verfahren im Bereich Obsorge und Kontaktrecht unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls
  • Anpassung der Strafdrohung des Deliktes der Vergewaltigung
  • Einführung einer verpflichtenden Informationsweitergabe an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen nach Ausspruch eines Betretungs- und Annäherungsverbotes
  • Maßnahmen im Bereich der Datenerfassung
  • Maßnahmen im Bildungs- und Freizeitbereich
  • Implementierung standardisierter Versorgungswege im öffentlichen und privaten Gesundheitsbereich
  • Sicherstellung des Zugangs zu leistbarem und nachhaltigem Wohnraum für Betroffene

Österreich hat nun bis 7. Juni 2028 Zeit, um einen Umsetzungsbericht zu den Empfehlungen an den Europarat zu legen.

Die konsequente Umsetzung der Empfehlungen wird entscheidend dazu beitragen, die Rechte und den Schutz von Betroffenen nachhaltig zu stärken und bestehende Herausforderungen zielgerichtet anzugehen. Die kommenden Jahre bieten somit die Chance, gemeinsam mit allen verfassungsrechtlich zuständigen Ressorts wirkungsvolle Verbesserungen im Sinne der Istanbul-Konvention zu realisieren.

Weiterführende Informationen

Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitees an Österreich, Juni 2025 (Englisch)

Veröffentlichung des GREVIO-Berichts sowie der österreichischen Stellungnahme (News-Beitrag)

Staatenprüfung

The Committee of the Parties to the Istanbul Convention held its 18th meeting (Website CoE) (Englisch)