Grenzen überwinden, Vernetzung stärken

Die internationale Zusammenarbeit ist eine wichtige Aufgabe der Nationalen Koordinierungsstelle „Gewalt gegen Frauen“.

Im Angesicht der stetig wachsenden Herausforderungen im Bereich des Gewaltschutzes und der Gewaltprävention gewinnt der internationale Austausch und das kontinuierliche voneinander Lernen zunehmend an Bedeutung.

Die Istanbul-Konvention erkennt die Wichtigkeit der internationalen Zusammenarbeit und zielt in Artikel 1 Abs. 1 lit. d iVm. Kapitel VIII darauf ab, die Kooperation im Hinblick auf die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu fördern. Gemäß den Erläuterungen (RZ. 33) beschränkt sich die internationale Zusammenarbeit nicht nur auf die rechtliche Zusammenarbeit im zivil- und strafrechtlichen Bereich, sondern auch auf den Austausch von Informationen im Hinblick auf die Verhütung von Straftaten sowie auf die Gewährleistung des Schutzes vor jeglichem unmittelbaren Schaden.
Auch die EU-„Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (2024/1385) beinhaltet in Artikel 43 die Verpflichtung zur Zusammenarbeit auf Unionsebene, um die Umsetzung der Richtlinie bestmöglich zu gewährleisten.

Zur Förderung des Erfahrungsaustauschs und der Verbreitung bewährter Praktiken existiert inzwischen eine Vielzahl themenspezifischer internationaler Foren. Die Nationale Koordinierungsstelle „Gewalt gegen Frauen“ ist europaweit vernetzt und nimmt regelmäßig an den in ihren Zuständigkeitsbereichen liegenden Treffen teil.
Besondere Bedeutung kommt u.a. den in regelmäßigen Abständen stattfindenden Tagungen aller Koordinierungsstellen der Istanbul-Konvention sowie die den halbjährlich stattfindenden Sitzungen des „Network on Prevention of Gender-Based and Domestic Violence“ zu. Dieses Netzwerk wurde im Jahr 2023, begleitend zur Verabschiedung der zuvor genannten EU-Richtlinie, von der EU-Kommission ins Leben gerufen.

Das vierte Netzwerktreffen im März 2025 in Brüssel widmete sich dem Thema „Consent and education on consent in sexual relationships: the role of the Violence against Women Directive”. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten insbesondere über die mögliche Umsetzung von Artikel 35 der EU-Richtlinie, wonach

  • Bewusstseinskampagnen und Programme Bewusstsein dafür schaffen sollen, dass nicht-konsensualer Geschlechtsverkehr eine Straftat darstellt.
  • Unterrichts- und Bildungsmaterialien vermitteln sollen, dass Konsens freiwillig als Resultat des freien Willens, des gegenseitigen Respekts und des Rechts auf sexuelle Integrität und Autonomonie gegeben wird.
  • Informationsmaterial breit gestreut und die Öffentlichkeit über Maßnahmen im Bereich der Prävention von sexueller Gewalt informiert werden soll.

Die Erfahrungen dieses letzten Netzwerktreffens verdeutlichen, wie essenziell ein offener Dialog ist, in dem nicht nur Erfolge, sondern auch Herausforderungen und Lücken benannt und konstruktive Lösungsvorschläge aufgezeigt werden. Nun gilt es, die gewonnenen Erkenntnisse in nationale Maßnahmen zu überführen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es im europäischen Kontext, in dem alle Staaten mit ähnlichen Herausforderungen im Bereich der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt konfrontiert sind, sinnvoll und ressourcensparend ist, sich über nationale Grenzen hinweg auszutauschen, Synergien zu nutzen und den Wissensaustausch zu fördern. Die Nationale Koordinierungsstelle nimmt hier eine bedeutende Rolle ein.