Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen

Mit der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans wird nicht nur einer langjährigen nationalen und internationalen Forderung – etwa jener des GREVIO-Komitees – entsprochen, sondern auch Artikel 39 der „EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ umgesetzt.

Am 23. April 2025 beschloss die österreichische Bundesregierung im Rahmen eines Ministerratsbeschlusses die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen (NAP). Ziel des Aktionsplans ist es, allen Frauen und Mädchen ein Leben in Sicherheit und ohne Gewalt zu ermöglichen. Der NAP basiert auf der Vision, dass jede Frau und jedes Mädchen das Recht auf ein gewaltfreies Leben hat – unabhängig von Herkunft, Alter, Behinderung, Beruf oder Lebensweise. Er soll aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen, internationale Verpflichtungen sowie die vielfältigen Lebensrealitäten von Frauen und Mädchen berücksichtigen.

Am 20. Mai 2025 erfolgte der symbolische Spatenstich für die Umsetzung des neuen NAP in einer Auftaktveranstaltung, die unter breiter Einbindung von Politik, Verwaltung und Praxis im Frauenministerium stattfand. Dieser Startschuss markiert den Beginn eines partizipativen und interdisziplinären Prozesses, in dem nachhaltige, innerhalb von vier Jahren durch die Bundesregierung umsetzbare Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz entwickelt werden sollen.

Als Grundlage des NAP dienen unter anderem die bereits umfassenden Vorarbeiten der „Gewaltschutzstrategie zur Koordinierung und Vernetzung mit Fokus auf Beratung gewaltbetroffener Frauen in Österreich“, die im Regierungsprogramm festgelegten Vorhaben, die Empfehlungen des GREVIO-Komitees, die Empfehlungen des Rechnungshofes sowie die Verpflichtungen, die aus der „EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (2024/1385) hervorgehen.

Acht themenspezifische Arbeitsgruppen werden über den Sommer daran arbeiten, darauf basierend konkrete Maßnahmenvorschläge im Zuständigkeitsbereich des Bundes zu definieren, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen vorzubeugen, frühzeitig zu erkennen und wirksam zu bekämpfen. Die Arbeitsgruppen werden jeweils von unterschiedlichen Ressorts geleitet. Die Gesamtkoordination des Prozesses obliegt der Nationalen Koordinierungsstelle der Istanbul-Konvention. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus der Praxis, Wissenschaft und Verwaltung werden ihre fachliche Expertise in die Arbeitsgruppen einbringen.

Die acht Arbeitsgruppen im Überblick:

  1. AG „Gewaltfrei vom Kindesalter bis zur Hochschule“
  2. AG „Gewaltfreies Arbeiten und wirtschaftliche Unabhängigkeit“
  3. AG „Gewaltfreie Welt – im privaten und öffentlichen Raum“
  4. AG „Gewaltfreie Teilhabe – digital und medial“
  5. AG „Gewaltfrei in Kunst, Kultur und Sport“
  6. AG „Gewaltfrei durch Prävention“
  7. AG „Gewaltfrei durch Früherkennung im Gesundheitswesen und körperliche Selbstbestimmung“
  8. AG „Gewaltfrei durch Berücksichtigung besonderer Vulnerabilität“

Die in den Arbeitsgruppen erarbeiteten Maßnahmenvorschläge werden einer politischen Steuerungsgruppe zur koordinierten Prüfung auf politischer Ebene vorgelegt. Durch diese zusätzliche politische Abstimmung wird sichergestellt, dass die im NAP verankerten Maßnahmen von der aktuellen Bundesregierung auch tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden können.

Der Nationale Aktionsplan stellt ein klares Bekenntnis zur Umsetzung der Istanbul-Konvention dar und unterstreicht das gemeinsame Engagement und den Schulterschluss aller beteiligten Akteurinnen und Akteure für ein gewaltfreies Leben für alle Frauen und Mädchen.

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