Warum das österreichische Sexualstrafrecht eine Modernisierung im Sinne des Ja-heißt-Ja Modells braucht
Sexuelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jede Person frei entscheiden kann, ob, wann und mit wem sie sexuelle Handlungen vornimmt. In Österreich ist die sexuelle Selbstbestimmung im Strafrecht noch nicht umfassend geschützt: Die gesetzlichen Regelungen bilden viele Formen sexualisierter Gewalt nicht ausreichend ab und bleiben hinter internationalen Entwicklungen zurück. Das Ja-heißt-Ja-Modell (auch Konsensprinzip genannt) bietet einen zeitgemäßen Ansatz.
Frauen sind in Österreich nach wie vor in einem hohen Ausmaß von sexueller Gewalt betroffen, wie die jüngste Prävalenzstudie aus dem Jahr 2022 zeigt. Die hohe Betroffenheit spiegelt sich weder in den Strafanzeigen noch in der Verurteilungsquote wider.
Das Sexualstrafrecht wird den Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt aktuell unzureichend gerecht. So ist die Strafbarkeit nach wie vor teilweise an das Vorliegen von Gewalt oder anderen Nötigungsmitteln geknüpft. Damit ist die Wertung verbunden, dass ein Übergriff erst dann als strafwürdig gilt, wenn der Täter sich nicht „nur“ über die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers hinwegsetzt, sondern hierfür auch bestimmte Zwangsmittel einsetzt. Implizit wird zudem unterstellt, dass Strafwürdigkeit voraussetzt, dass das Opfer Widerstand leistet oder zumindest erkennbare Gegenwehr zeigt. Diese Ausrichtung steht im Widerspruch zu einem modernen Verständnis sexueller Selbstbestimmung.
Was ist das Ja-heißt-Ja-Modell?
Ein am Ja-heißt-Ja-Modell – auch „Konsensprinzip“ genannt – orientiertes Sexualstrafrecht geht davon aus, dass eine strafbare Handlung vorliegt, wenn eine sexuelle Handlung ohne Einverständnis der betroffenen Person vorgenommen wird. Entscheidend ist somit das Vorliegen von freiwilliger Zustimmung, nicht das Fehlen von Widerstand. Auf europäischer Ebene ist in den letzten Jahren eine klare Tendenz in Richtung dieses Modells zu erkennen, das bereits in zahlreichen Staaten eingeführt wurde.
Die Verankerung des Ja-heißt-Ja-Modells auch im österreichischen Sexualstrafrecht hätte eine klare staatliche Signalwirkung, dass sexuelle Handlungen ohne Zustimmung verboten sind und würde damit auch ein gesellschaftliches Umdenken vorantreiben. Der Fokus im Strafverfahren würde sich stärker vom Verhalten der Opfer auf jenes der Täter verlagern. Wichtig ist dabei zu betonen, dass es hierdurch zu keiner Beweislastumkehr käme: Den Strafverfolgungsbehörden würde weiterhin der Nachweis der Voraussetzungen für eine Strafbarkeit obliegen. Geändert würde jedoch der Maßstab, nach dem beurteilt wird, ob eine strafbare Handlung vorliegt.
Den in der Diskussion immer wieder vorgebrachten Bedenken, das Ja-heißt-Ja-Modell würde zu einer übermäßigen Formalisierung sexueller Interaktionen führen und künftig eine schriftliche Zustimmung erfordern, ist entgegenzuhalten, dass Konsens auf unterschiedliche Arten zum Ausdruck gebracht werden kann – etwa durch Worte oder durch eindeutige, freiwillige Handlungen. Die Einholung von Einverständnis stellt dabei keine unverhältnismäßige Pflicht dar, sondern ist eine selbstverständliche Voraussetzung für freiwillige sexuelle Handlungen.
Umfassender Ansatz für nachhaltige Haltungsänderung
Eine nachhaltige Haltungsänderung in der Gesellschaft kann nur durch einen umfassenden Ansatz, der einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen sowie Bewusstseinsbildung und Aufklärung kombiniert, erreicht werden. Änderungen im Sexualstrafrecht, die Konsens und sexuelle Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellen, müssen demnach durch bewusstseinsbildende Maßnahmen begleitet werden.
Eine zentrale Rolle nimmt dabei die flächendeckende Etablierung von altersgerechter Sexualpädagogik im Bildungsbereich ein, beginnend bereits im Kindergarten und in der Volksschule. Sexualpädagogik kann wesentlich dazu beitragen, jungen Menschen zu vermitteln, eigene Grenzen wahrzunehmen und ebenso die Grenzen anderer zu respektieren.
Mit einer gesetzlichen Anpassung müssen zudem Schulungen für relevante Berufsgruppen – etwa Pädagog:innen, Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter:innenschaft – einhergehen.
Internationale Verpflichtungen und Nationaler Aktionsplan als Ansatzpunkte
Auf internationaler Ebene sieht die Istanbul-Konvention in Artikel 36 die Verpflichtung vor, gesetzgeberische Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass „nicht einverständliche, sexuell bestimmte Handlungen mit einer anderen Person“ unter Strafe gestellt werden. Ein Sexualstrafrecht nach dem Ja-heißt-Ja-Modell entspricht genau diesem Ansatz.
Daneben verpflichtet die EU-Richtlinie „zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ in Artikel 35 die Mitgliedstaaten zu Sensibilisierungsmaßnahmen zur Aufklärung über das Konzept des Einverständnisses. Sie sollen insbesondere das Wissen darüber verbessern, dass nicht einverständliche sexuelle Handlungen Straftaten sind. Ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht würde diesen Sensibilisierungsmaßnahmen einen klaren Rahmen geben.
In Österreich sieht der „Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen 2025-2029 der Bundesregierung“ eine Evaluierung und Verschärfung des Sexualstrafrechts vor, mit dem Ziel, bestehende Lücken zu schließen und einen strengeren Vollzug sicherzustellen. Diese Evaluierung bietet die Chance, das österreichische Sexualstrafrecht gesamthaft zu modernisieren und einen konsensbasierten Ansatz im Sinne des Ja-heißt-Ja-Modells zu verankern. Damit könnte Österreich einen wichtigen Schritt setzen, um sexuelle Selbstbestimmung zeitgemäß, wirksam und im Einklang mit internationalen Standards zu schützen.
Weiterführende Informationen
- Das Konsensprinzip im österreichischen Sexualstrafrecht - "Nur Ja heißt Ja" | Positionspapier der Gewaltschutzzentren Österreichs
- Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
- Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen 2025-2029 der Bundesregierung