Staatenprüfung

Ablauf der Staatenprüfung (Monitoring)

Die Istanbul-Konvention sieht in Kapitel IX einen umfassenden Überwachungsmechanismus für die Umsetzung der Verpflichtungen vor.

GREVIO, ein unabhängiges Gremium von Expertinnen und Experten, überwacht die Durchführung des Übereinkommens durch die Vertragsparteien und nimmt daher bei der Überprüfung eine zentrale Rolle ein. GREVIO besteht aus 15 Mitgliedern aus den Vertragsstaaten. Die GREVIO-Mitglieder werden vom Vertragsstaatenkomitee für jeweils 4 Jahre gewählt. Seit Sommer 2023 ist wieder ein Experte aus Österreich im Komitee vertreten.

Jede Staatenprüfung beginnt mit einer umfassenden Basisevaluierung, gefolgt von thematischen Evaluierungsrunden. Basis der Evaluierung durch GREVIO sind Fragebögen, die den Vertragsstaaten zur Beantwortung übermittelt werden. Die Vertragsstaaten sind innerhalb einer festgelegten Frist zur Beantwortung verpflichtet. Zusätzlich kann GREVIO bei Einrichtungen der Zivilgesellschaft Informationen einholen und Länderbesuche durchführen.

Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem Bericht samt Schlussfolgerungen zusammengefasst und dem jeweiligen Vertragsstaat zur schriftlichen Stellungnahme übermittelt. Der GREVIO-Bericht und die Stellungnahme des Vertragsstaates werden schließlich dem Vertragsstaatenkomitee, das aus Repräsentantinnen und Repräsentanten aller Vertragsstaaten besteht, übermittelt und auch auf der Website des Europarates veröffentlicht.

Das Vertragsstaatenkomitee spricht (gegebenenfalls mit Festlegung einer Umsetzungsfrist) auf Basis dieser Dokumente Empfehlungen an den Vertragsstaat aus. Der geprüfte Staat wird gleichzeitig aufgefordert, innerhalb einer vorgegebenen Frist einen Umsetzungsbericht zu den Empfehlungen zu legen.

Der Vertragsstaat ist zudem verpflichtet, den GREVIO-Bericht an das nationale Parlament zu übermitteln.

GREVIO-Tätigkeitsberichte

Links

Staatenprüfung Österreich

Basisevaluierung (2016 – 2023)

Österreich und Monaco waren die ersten beiden Länder, die (beginnend mit März 2016) einer Evaluierung unterzogen wurden. Diese erste Evaluierung umfasste die gesamte Konvention, für die GREVIO einen sehr umfangreichen Fragenkatalog erarbeitet hat.

Neben der Beantwortung dieses Fragebogens in Form eines Staatenberichts (unter Einbeziehung aller inhaltlich befassten Ressorts sowie der Bundesländer) wurde ein Dialog mit GREVIO in Straßburg im November 2016 abgehalten sowie Fachgespräche zur Klärung offener Fragen im Rahmen eines Länderbesuchs im Dezember 2016 geführt. Die Koordinierung des gesamten Prozesses erfolgte durch die Nationale Koordinierungsstelle. GREVIO forderte darüber hinaus auch Einrichtungen der Zivilgesellschaft zu einem schriftlichen Bericht auf und traf diese im Rahmen des Länderbesuchs.

Auf Basis der gesammelten Informationen erstellte GREVIO einen Bericht samt Schlussfolgerungen. Österreich bezog dazu Stellung. Beide Dokumente wurden Ende September 2017 veröffentlicht und auch dem österreichischen Parlament übermittelt. Die daraufhin ausgesprochenen Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitees wurden im Jänner 2018 veröffentlicht.

Über die Umsetzung dieser Empfehlungen legte Österreich dem Europarat Anfang März 2021 einen Umsetzungsbericht vor. Im Dezember 2021 sprach das Vertragsstaatenkomitee erneut vier Empfehlungen zur bestmöglichen Umsetzung der Istanbul-Konvention an Österreich aus.

Der Umsetzungsbericht zu den erneuten Empfehlungen wurde Anfang Dezember 2023 an den Europarat übermittelt. Mit Legung dieses Berichts wurde die Basisevaluierung abgeschlossen.

GREVIO-Fragenkatalog (Downloadlink)

GREVIO-Fragenkatalog zur Basisevaluierung (Englisch)

Thematische Evaluierungsrunde (ab 2023)

Da die Basisevaluierung mittlerweile in fast allen Mitgliedstaaten abgeschlossen ist, startete GREVIO im Frühjahr 2023 eine Evaluierungsrunde zum Thema "Vertrauen schaffen durch Unterstützung, Schutz und Recht/Gerechtigkeit". Da die Überprüfung in der gleichen Reihenfolge wie die Basisevaluierung stattfindet, befindet sich Österreich erneut unter den ersten Prüfstaaten.

Auch für die thematische Evaluierungsrunde erstellte GREVIO einen Fragebogen, der anhand eines umfassenden, zweiten Staatenberichts von Österreich beantwortet und im Juni 2023 an den Europarat übermittelt wurde. Der Staatenbericht wurde von der Nationalen Koordinierungsstelle unter Einbeziehung aller inhaltlich befassten Ressorts und Bundesländer erstellt.

Im Oktober 2023 folgte ein einwöchiger Staatenbesuch durch GREVIO. Im Rahmen dieses Besuchs fanden zahlreiche Fachtreffen mit Expertinnen und Experten auf Verwaltungsebene sowie mit Hilfseinrichtungen statt.

In einem nächsten Schritt wird von GREVIO ein umfassender Bericht samt Schlussfolgerungen zur besseren Umsetzung der Istanbul-Konvention in Österreich erstellt.

GREVIO-Fragenkatalog (Downloadlink)

GREVIO-Fragebogen zur thematischen Evaluierungsrunde (Englisch)

Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen

Thematische Evaluierungsrunde (ab 2023)

Basisevaluierung (2016 – 2023)

Alle Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen von beziehungsweise an Österreich sowie auch die NGO-Schattenberichte werden auch auf der Monitoringseite des Europarates zu Österreich veröffentlicht.

Weiterführender Link zur österreichischen Monitoring-Webseite des Europarates

Monitoring des Europarates zu Österreich (Englisch)