Aufgaben

Zu den zentralen Aufgaben der Nationalen Koordinierungsstelle gehören die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller von der Istanbul-Konvention erfassten Formen von Gewalt sowie das Sammeln, Analysieren und Verbreiten von Daten.

Koordinierung und Kooperation

Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten bei der Umsetzung koordiniert vorzugehen. Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung bedürfen einer Fülle von Maßnahmen, die in die Zuständigkeit unterschiedlicher Ministerien und auch der Bundesländer fallen. Daher ist der Gewaltschutz eine Querschnittsmaterie.

Um einen regelmäßigen Fachaustausch zu fördern, wurde neben der Nationalen Koordinierungsstelle auch die "Nationale Plattform Gewalt gegen Frauen" (vormals Interministerielle Arbeitsgruppe "Schutz von Frauen vor Gewalt") – unter der Leitung der Nationalen Koordinierungsstelle – eingerichtet. Die Expertinnen der Nationalen Koordinierungsstelle sind darüber hinaus in zahlreichen, themenspezifischen Arbeitsgruppen vertreten.

Zudem ist die Nationale Koordinierungsstelle im laufenden Austausch mit den zuständigen Fachressorts sowie mit gewaltspezifischen Beratungseinrichtungen, um den weiteren Handlungsbedarf sowie Anregungen zu weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu erheben.

Auch der Austausch mit Fachexpertinnen und Fachexperten auf internationaler Ebene ist essenziell, um voneinander zu lernen und ein effizientes Wirken der Koordinierungsstelle zu gewährleisten.

Die Nationale Koordinierungsstelle "Gewalt gegen Frauen" ist seit Sommer 2015 in der Abteilung III/4 - Gewaltprävention und Gewaltschutz im Bundeskanzleramt angesiedelt.

Zu den zentralen Aufgaben der Nationalen Koordinierungsstelle gehören die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller von der Istanbul-Konvention erfassten Formen von Gewalt sowie das Sammeln, Analysieren und Verbreiten von Daten. Eine wesentliche Aufgabe ist zudem die Koordinierung der umfassenden Staatenprüfungen durch GREVIO.

Auch der internationale (Fach-)austausch sowie der Austausch mit den Koordinierungsstellen anderer Länder gehört zu den Aufgaben der Nationalen Koordinierungsstelle.

In Umsetzung der Verpflichtungen gemäß Artikel 10 der Istanbul-Konvention wurde 2013 die Interministerielle Arbeitsgruppe „Schutz von Frauen vor Gewalt“ als Koordinierungsgremium eingerichtet. Sie setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der fachlich relevanten Ministerien sowie (seit 2014) auch aus Expertinnen und Experten aus den Bundesländern und der Zivilgesellschaft zusammen.
Die Arbeitsgruppe verfasste den Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014-2016, der am 26. August 2014 von der österreichischen Bundesregierung beschlossen wurde. Über die getroffenen Maßnahmen wurde im Jahr 2018 ein Umsetzungsbericht erstellt.

Um die bundesweite, interdisziplinäre und institutionenübergreifende Vernetzungsarbeit zu stärken und den Kreis der eingebundenen Institutionen zu erweitern, wurde die Interministerielle Arbeitsgruppe weiter institutionalisiert. Ihre Aufgaben werden seit 1. Juli 2024 von der "Nationalen Plattform Gewalt gegen Frauen" übernommen.
Die Plattform garantiert den regelmäßigen bundesländer- und disziplinenübergreifenden Fachaustausch und vernetzten Blick auf die Themen Gewaltprävention und Gewaltschutz. In dem Gremium wird nicht nur ein breiter Austausch zu strategischen Schwerpunkten, sondern auch die Identifizierung von Herausforderungen und (langfristigen) Lösungsansätzen ermöglicht. Die Ergebnisse der Sitzungen werden dokumentiert und den jeweils (verfassungsrechtlich) zur Umsetzung zuständigen Stellen übermittelt. Schließlich gilt es, die Umsetzung von Maßnahmen auf fachthemenorientierter (operativer) Ebene weiter zu vertiefen und sicherzustellen.

Download-Links zum Nationalen Aktionsplan

Umsetzung: Nationale Maßnahmen

Die österreichische Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm 2020-2024 "Aus Verantwortung für Österreich." zur bestmöglichen Umsetzung der Istanbul-Konvention verpflichtet. Da der Gewaltschutz und die Gewaltprävention Querschnittsmaterien sind, sehen alle thematisch befassten Ressorts (in ihren Wirkungsbereichen) Maßnahmen vor.

Die umfassenden Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in den vergangenen Jahren können den zahlreichen Berichten entnommen werden, siehe Berichte, Staatenprüfung und Empfehlungen.

Auch die Nationale Koordinierungsstelle setzt in ihrem eigenen Wirkungsbereich permanent neue Maßnahmen.

Beobachtung und Bewertung

Neben dem sehr umfassenden, externen Monitoring durch GREVIO (siehe Staatenprüfung), werden die gesetzten Maßnahmen auch auf nationaler Ebene evaluiert.

Insbesondere im Rahmen der zahlreichen Austauschtreffen mit Expertinnen und Experten von Unterstützungseinrichtungen werden die aktuellen Maßnahmen kritisch reflektiert und Verbesserungsvorschläge aufgezeigt.

Auch die jährlich von dem Bundesverband der Gewaltschutzzentren erstellten und veröffentlichten Reformvorschläge tragen wesentlich zur externen Evaluierung der gesetzten Maßnahmen bei.

Zudem werden laufend Studien zu unterschiedlichen Fachthemen beauftragt. Es wird in der Regel bereits bei den Beauftragungen darauf hingewiesen, dass Studienberichte auch Handlungsempfehlungen an die Politik und die Verwaltung beinhalten sollen.

Darüber hinaus werden alle Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen sowie größere Projekte anhand von den angestrebten Zielen und Maßnahmen diskutiert. Im Rahmen des Instruments der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung wird mit Hilfe von Indikatoren die Zielerreichung messbar gemacht. Eine interne Evaluierung von Vorhaben ist spätestens nach fünf Jahren durchzuführen. Die tatsächlich eingetretenen Wirkungen werden dabei mit den ursprünglichen Annahmen verglichen. Aus diesem Vergleich können wichtige Informationen über die angenommenen Wirkungszusammenhänge und mögliche Verbesserungspotentiale gewonnen werden.

Reformvorschläge

Sammeln, Analysieren und Verbreiten von Daten

Informationen zur Verpflichtung zum Sammeln, Analysieren und Verbreiten von Daten sind auf der Webseite zu den Daten zu finden.