Weitere gewaltspezifische, internationale Abkommen

Die Regelungen der Istanbul-Konvention werden durch zahlreiche weitere internationale Abkommen ergänzt. Zentrale Konventionen und Resolutionen sowie deren Nationale Aktionspläne sind nachfolgend zu finden. Bei Nationalen Aktionsplänen handelt es sich um Strategiedokumente auf nationaler Ebene, die die Vorgehensweise einer Regierung bei der Umsetzung eines zusammengehörigen Themenbereichs festlegen.

Menschenrechtskonvention (EMRK)

Die "Europäische Menschenrechtskonvention" ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1950 geschlossen wurde und 1953 in Kraft trat. Österreich ist seit 1958 Vertragspartei der EMRK; die Konvention steht in Österreich im Verfassungsrang und ist daher auch direkt anwendbar. Die EMRK schützt wesentliche Rechte und Freiheiten, wie zum Beispiel das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren oder das Recht auf Privat- und Familienleben. Die EMRK verbietet daher auch Gewalt gegen Frauen.

Weiterführende Informationen

Agenda "Frauen, Frieden, Sicherheit" (WPS-Agenda)

Die WPS-Agenda hat zum Ziel, Frauen und Mädchen in Kriegsgebieten zu schützen sowie ihre Teilnahme an politischen Prozessen und in Institutionen bei der Bewältigung und Verhütung von Konflikten zu stärken. Im 14. Umsetzungsbericht wird dazu festgehalten: "Knapp über 50 % der Weltbevölkerung besteht aus Frauen. Daher muss es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, die internationale Sicherheitspolitik so zu gestalten, dass sowohl die aktive Teilhabe an Konfliktlösungs- und Friedensprozessen als auch ihr Schutz in bewaffneten Konflikten systematisch gewährleistet wird. Nur wenn Frauen und Mädchen als „agents of change“ eine aktive Rolle in politischen Entscheidungsprozessen, Konfliktverhütungs-, Konfliktlösungs- und Wiederaufbauprozessen spielen, können nachhaltig friedliche Gesellschaften entstehen. Das ist der Kerngedanke der bahnbrechenden Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit, die der VN-Sicherheitsrat (VN-SR) im Jahr 2000 verabschiedet hat." (siehe 14. Umsetzungsbericht, Seite 5)
Die Resolution 1325 wurde seither kontinuierlich fortentwickelt und durch neun Folgeresolutionen mit spezifischen Schwerpunkten – bekannt unter dem Namen "Women, Peace and Security Agenda" (WPS-Agenda) – komplettiert.

Weiterführende Informationen

Ziele des überarbeiteten Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution zu Frauen, Frieden, Sicherheit sind die Förderung der Einbindung von Frauen in Friedensprozesse, die Stärkung von Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen, die vermehrte Teilnahme von Frauen an österreichischen Friedenseinsätzen sowie das Eintreten für mehr Geschlechtergerechtigkeit in Führungspositionen internationaler Organisationen.

Weiterführende Dokumente

Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

Hauptziel des "Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung der Frau" ist die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen in sämtlichen Lebensbereichen: Arbeits- und Sozialbereich, Ehe und Familie, Bildung und Ausbildung, im politischen und öffentlichen Leben, Gesundheit und Schutz vor Gewalt.

Gewalt an Frauen ist in der Frauenrechtskonvention zwar nicht explizit genannt, die Allgemeinen Empfehlungen des CEDAW-Komitees, wie zum Beispiel Nummer 12 zu Gewalt gegen Frauen (1989), Nummer 19 zu Gewalt gegen Frauen (1992) sowie Nummer 35 zu Gewalt gegen Frauen (2017) bestärken, dass der Themenbereich zur Konvention gehört. Am 1. August 2023 wurde zudem vom CEDAW-Komitee ein Papier zum Thema "Domestic Violence as Gender-based Violence under the CEDAW" veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN)

Die UN-Behindertenrechtskonvention anerkennt, dass Frauen und Mädchen in besonderem Ausmaße von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch betroffen sind. Das Abkommen verpflichtet die Mitgliedstaaten, geeignete Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Bildungs- und sonstigen Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen davor zu schützen (Artikel 16).

Der "Nationale Aktionsplan Behinderung 2022-2030" ist die langfristige Strategie des Bundes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Er beinhaltet fast 300 gemeinsame, politische Zielsetzungen, auf die sich alle Bundesministerien und die Länder verständigt haben sowie rund 150 Indikatoren, die den Zielerreichungsgrad messen sollen.

Weiterführende Informationen

Abkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels

Menschenhandel ist eine Menschenrechtsverletzung, die Frauen, Männer und Kinder gleichermaßen betreffen kann. Unter Menschenhandel ist gemäß (Artikel 3 lit. a) des UN-"Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels" "die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen (…) zum Zweck der Ausbeutung" zu verstehen.

Es gibt auf Ebene der Vereinten Nationen, des Europarats und der Europäischen Union internationale Rechtsdokumente zur Bekämpfung des Menschenhandels. Österreich ist Vertragsstaat sämtlicher internationaler Abkommen gegen Menschenhandel. Bislang ist in Österreich die sexuelle Ausbeutung die Haupterscheinungsform.

Weiterführende Informationen

Der "Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 2024-2027" wurde von der Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels erarbeitet und von der österreichischen Bundesregierung beschlossen. Es handelt sich bereits um den 7. Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels. Die Aktionspläne verfolgen einen umfassenden Ansatz in der Bekämpfung des Menschenhandels und beinhalten Maßnahmen zur nationalen Koordination, zur Prävention, zum Opferschutz, zur Strafverfolgung und zur internationalen Zusammenarbeit.

Weiterführendes Dokument

Lanzarote-Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

Bei dem Übereinkommen handelt es sich um die erste internationale Übereinkunft, die zahlreiche Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern unter Strafe stellt; unter anderem jenen Missbrauch, der Zuhause oder in der Familie, unter Einsatz von Gewalt, Zwang oder Drohungen stattfindet. Österreich hat das Übereinkommen im Jahr 2011 ratifiziert.

Weiterführende Informationen