Die Arbeitsgruppe Sexuelle Dienstleistungen, eine Unterarbeitsgruppe der Task Force Menschenhandel, veröffentlichte ihren 5. Umsetzungsbericht der Jahre 2021-2024. Im Rahmen der Tätigkeit der Arbeitsgruppe wurden Empfehlungen auf Bundes- und Landesebene zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen und zur Prävention von Ausbeutung erarbeitet
Am 13. März 2024 nahm die österreichische Bundesregierung den siebten Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels im Ministerrat an und setzt damit den Kampf gegen Menschenhandel fort.
Das Modell der bundesländerübergreifenden Aufnahme von Hochrisikoopfern in Frauenhäusern wird zumindest bis Ende 2027 weitergeführt.
Auf Basis einer Vereinbarung gemäß Artikel (Art.) 15a Bundesverfassungsgesetz (B-VG) schießt der Bund insgesamt 12 Millionen Euro für den weiteren Ausbau der Schutzunterkünfte zu.
Die überarbeitete Website der Nationalen Koordinierungsstelle bietet Interessierten einen Überblick über die Aufgaben der Koordinierungsstelle sowie über den Schutzbereich der Istanbul-Konvention.
Mit Übermittlung des 2. Umsetzungsberichts an den Europarat wurde die Basisevaluierung abgeschlossen.
6 Jahre nachdem die EU die Konvention unterzeichnet hat, ist der Beitritt vollendet. Dies ist ein aktiver und sichtbarer Schritt zur Stärkung des Gewaltschutzes und Gewaltprävention in der EU.