Der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen 2025-2029 bildet in den kommenden Jahren den ressortübergreifenden Leitfaden für die strategischen Maßnahmen der Bundesregierung.
Der Aktionszeitraum der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen wird weltweit genutzt, um das Ausmaß und die unterschiedlichen Ausprägungen von Gewalt gegen Frauen zu thematisieren und ein gesellschaftliches Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen als fundamentale Menschenrechtsverletzung nachhaltige Folgen für Betroffene selbst, aber auch die gesamte Gesellschaft hat.
Im Zuge aktueller Debatten wird häufig eine einheitliche Definition des Begriffs „Femizid“ gefordert, um eine detaillierte Datenerhebung zu Frauenmorden zu ermöglichen. Ein genauer Blick zeigt jedoch, dass eine statistische Auswertung bereits möglich ist.
Die Nationale Koordinierungsstelle sammelt und veröffentlicht zentral relevante Publikationen rund um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt.
Am 5. Juni 2025 wurden in Straßburg die Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention in Österreich angenommen. Mit der offiziellen Annahme dieser Empfehlungen bekräftigt Österreich den Willen, die Empfehlungen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten umzusetzen.
Mit der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans wird nicht nur einer langjährigen nationalen und internationalen Forderung – etwa jener des GREVIO-Komitees – entsprochen, sondern auch Artikel 39 der „EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ umgesetzt.
Als bundesweites und institutionenübergreifendes Gremium ermöglicht die „Nationale Plattform Gewalt gegen Frauen“ den kontinuierlichen Fachaustausch und die institutionenübergreifende Vernetzung in den Bereichen Gewaltprävention und Gewaltschutz.
Die internationale Zusammenarbeit ist eine wichtige Aufgabe der Nationalen Koordinierungsstelle „Gewalt gegen Frauen“.
Der 6. Februar ist der Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung. Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C) ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und geschlechtsspezifische Gewaltform.
In Gewaltambulanzen (auch klinisch-forensische Untersuchungsstellen) können Opfer – unabhängig von Alter und Geschlecht – Spuren und Beweise kostenlos und ohne eine Anzeige erstatten zu müssen, dokumentieren lassen.